Kritiker lachte jeweils, wenn die deutschen Satiriker über das Beamten- und Bürokratentum in der BRD spotteten. In der Schweiz kann so etwas ja nicht passieren. Dachte Kritiker jedenfalls. Bis er ganz lieb bei der AHV anfragte, wie hoch denn seine Rente sein könnte, wenn er dann wirklich einmal pensioniert werde. Und jetzt weiss Kritiker, dass der Amtsschimmel auch hierzulande wiehert, wenn er vom Hafer gestochen wird.
Auf die Anfrage betreffend Rente in vier Jahren oder Wittwenrente, so Kritiker bis dann bereits den Jordan überschritten hat, was durchaus möglich ist, wie die Statistiker berechnen können, wie auch immer, Kritiker wollte einfach wissen, was denn da von den etwa 1.4 Mio., die Kritiker und seine Arbeitgeber (früher) einbezahlt haben, noch ausgeschüttet wird. Also eine ganz normale Anfrage, die mit einem kurzen Schreiben (Standardbrief mit dem Einsetzen der Adresse und der beiden denkbaren Beträge) beantwortet werden könnte. Aber für das haben wir Beamte. Und die Beamten haben ihre Formulare. Also wird die Arbeit wieder an den Antragssteller abgeschoben, einfach mit einem neuen Formular, das dann “Antrag für eine Rentenvorausberechnung” heisst. Das ist ja nett, Kritiker weiss also weiterhin nicht, wie er das berechnen soll, aber er darf vier Seiten Formulare ausfüllen. Und die sind happig.
Eigentlich fragt sich Kritiker, warum Ämter wie die AHV eigene Computer, Server und Rechenzentren haben. Wenn sie diese elektronischen Hilfen einzig für die Rechnungen, Mahnungen und die Lohnbuchhaltung nutzen, automatisch, und sonst für nichts. Und für den völlig aufgeblähten Behörden-Apparat. Denn:
Die AHV will Kritikers AHV-Nummer wissen! Ja welche denn? Die alte oder die neue? Oder beide? Und dann geht es so weiter. Ob Kritiker verheiratet oder verwitwet ist. Beides nämlich, aber was soll Kritiker denn da ankreuzen? Oder schreiben? Dann kommt schon etwas sehr persönliches: Die AHV-Nummer der verstorbenen ersten Ehegattin. Ja, bei Manitou - die erste Ehefrau ist seit 1993 verstorben. Das müsste doch die superschnelle AHV selbst wissen. Und dann geht es weiter - Staatsangehörigkeit. Welche? Dann wird schon wieder nach der AHV-Nummer des Ehegatten gefragt. Name, Vorname, Geburtsdatum. Wohnort. Soll Kritiker da schreiben: Friedhof? Oder ist die zweite Ehefrau gefragt? Dann die Frage, schon wieder, nach dem Zivilstand. verheiratet? Mehrmals verheiratet? Es folgen logischerweise Fragen nach den Kindern. Geht Euch nichts an, das ist reine Datenschnüffelei. Nämlig!
Dann die scheinbar koschere Frage: “Hatten Sie bisher jemals Wohnsitz im Ausland?” Und die Frage: “Haben Sie in einem EU-Staat irgendeine (multiple choice) Erwerbstätigkeit ausgeübt?” Gedenkt Kritker in Zukunft (hoppla!) seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Hatte der Ehepartner ausserhalb der Schweiz gearbeitet? Und so weiter. usw. usw. usw. usw. Zum Schluss bleibt dann noch die Unterschrift beider Ehepartner. Das Datum. Und Kritiker - er glaubt es wirklich nicht - darf sich da einen Tag lang mit gesuchten Papieren aus der ersten Ehe beschäftigen, überlegt sich sogar, wen er da befragen könnte, um Auskünfte zu erhalten.
Da hört doch Kritiker lieber den “Jupp” von Wolfgang und seiner BAP. Das lenkt auf ein ganz anderes Thema. Und das ist gut so…